Datenschutz: DSG-EKD

Wenn ein Spender die Löschung seiner Daten möchte, was ist dann zu löschen?
Welche Daten können aus anderen Gründen nicht gelöscht werden?

Lieber Herr Fuhr,

Danke für Ihre Frage. Vorweg: Jede Landeskirche hat bereits oder entwickelt aktuell Richtlinien zur Umsetzung der DSG-EKD. Hier sind die Fortschritte sehr unterschiedlich. Es macht vielleicht oder sogar sehr wahrscheinlich Sinn, dass Sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Landeskirche in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

Aus meiner Sicht sind die Daten zu löschen, die nicht durch steuerrechtliche Speicherungen zu erhalten sind. Sprich, Spenden müssen für das Finanzamt nachvollziehbar sein.

Dies sind: Name und Anschrift, Datum der Spende, Höhe der Spende.

Alles weitere muss auf Aufforderung gelöscht werden. Es muss dann auch gewährleistet sein, dass die Person keine Kommunikation (zum Beispiel Spendenbriefe) mehr erhält.

Ist geklärt, ob die Person auch Gemeinde-/Kirchenmitglied ist? Daten, die mit der Mitgliedschaft in Verbindung stehen, müssen meiner Kenntnis nach nicht gelöscht werden. So kann der Gemeindebrief auch weiterhin zugeschickt werden.

Aber hier im Forum gibt es Menschen, die sich noch viel intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Hansjörg @Federmann oder @Dirk Buchmann. Habe ich Quatsch geschrieben?

Ich denke Maik Meid hat es ganz richtig beschrieben. Es gibt ja die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, so dass ich bestimmte Daten nicht löschen kann (Name und Anschrift, Datum und Höhe der Spende). Alles weitere muss ich löschen, es sei denn es sprechen andere gewichtige Gründe dagegen, z.B. wenn es sich um ein Mitglied der Gemeinde handelt. Aber auch als Kirchenmitglied kann der- oder diejenige Sperren im kirchlichen Meldewesen erteilen, z.B. für Fundraising, welche dann die weitere Kommunikation mit der Person einschränken oder ganz verbieten, soweit die Sperre nicht durch Kirchengesetze (z.B. beim freiwilligen Gemeindebeitrag/Kirchgeld) aufgehoben werden. Deswegen sollte man im Meldewesen prüfen, ob Sperren vorliegen. Und im Zweifelsfalle kann man sich auch an den oder die zuständige Datenschutzbeauftragte in den Landeskirchen bzw. bei der EKD wenden: https://datenschutz.ekd.de/datenschutzrecht/ekd/ Viele Grüße

Danke, @Dirk. Das klang weitaus differenzierter ;-).