Datenschutzerklärung nach § 13 TMG weiterhin zulässig

Das Datenschutz-Thema ist hier bislang aus Gründen nachrangig behandelt worden. Im Laufe der Zeit wird sich das sicherlich ändern. Dennoch eine Mitteilung, die am Wochenende hier einging.

Demnach ist die Datenschutzerklärung einer kirchlichen Website nach § 13 TMG auch weiterhin rechtskonform. Immerhin. Auch wenn sich das so im Gesetzestext nicht wiederfindet.