Es ging durch die Medien. Eine katholische Kindertagesstätte hat als Abschiedsgeschenk für Kinder ein Fotoalbum verschenkt und die Gesichter der Kids geschwärzt.
Mussten sie das tun?
RA Sören Siebert hat sich das mal angeschaut. Sehr lesenswerter Artikel, besonders mit dem Hinweis auf das kirchliche Datenschutzrecht (Ja, katholisch, und nicht evangelisch. Aber immerhin.)
Na, da wird ja kräftig dramatisiert. Die pauschale Behauptung, das kirchliche Datenschutzrecht sei strenger, als die DSGVO stimmt so nicht. Was die Informationspflicht bei der Datenerhebung (nach kirchlichem Recht nur auf Nachfrage) oder die Geldbußen angeht, ist das EKD-Datenschutzgesetz sogar erheblich entspannter. Auch die Frage, welches Datenschutzrecht gilt, ist in den seltensten Fällen wirklich offen. Ist Kirche oder Diakonie die Trägerin, gilt das kirchliche Datenschutzrecht.