Heute bekamen wir Post von der Post: mit dem 1.1.2020 wird das Angebot Dialogpost eingestellt. Wir versenden darüber unsere Mailings. Im Brief heißt es, dass nur noch “Sendungen, die einen rein werblichen Hauptzweck haben, z.B. Mitteilungen die der Kundenbindung und -gewinnung dienen”.
Als Fundraiser würde ich ja sagen, dass wir genau das tun. Nur: sieht das die Deutsche Post auch so? Es geht hier immerhin um 50ct je Sendung. Gibt es hierzu Erfahrungen? Oder mache ich mich auf die Suche nach einem alternativen Partner zur Versendung?
Gute Frage. Stimmt, das war schon länger bekannt und vor ein paar Tagen ging es noch mal durchs Netz. Vom Verband habe ich auch noch nichts wahrgenommen.
Ich höre sehr ambivalente Erfahrungen mit regionalen Versanddienstleistern. Von gut bis eher mau.
Vielleicht haben die Kolleginnen und Kollegen von der @kiba mehr Infos und Ideen dazu? @R_Greulich
Laut Post erfüllt es die Bedingungen für Dialogpost, wenn ein Responseelement oder ein Überweisungsträger beigefügt ist. Der DFRV ist da dran (wurde auch kommuniziert), da die Verfügung aber von der Bundesnetzagentur kommt und nicht von der Deutschen Post selbst, sind die Wege länger und komplizierter.
Andere Briefdienstleister haben sehr unterschiedliche Qualität. In Stadtgebieten meistens mit eigenen Austrägern, im ländlichen Raum zusammen mit der Zeitungszustellung. Letzteres ist ziemlich unzuverlässig, da kommt es vor, dass die Sendungen einfach in die Zeitung gelegt oder nicht in den Briefkasten eingeworfen werden (eigene Erfahrung). Wir nutzen weiter die Post.
und da steht ausdrüklich drin: “Entscheidend ist hier immer der werbliche Hauptzweck der Sendung, d.h. diese Sendungen motivieren zum Produktkauf oder zur Nutzung von Dienstleistungen, können z.B. Kundenkarten, Einladungen zu Stadtfesten, Ausstellungen, Gewinnspielen oder Spendenaufrufe enthalten.”
Dann dürfte das ja kein Problem sein!
Danke für alle Antworten!
Beispiele für werbliche Sendungsanlässe, deren Versand weiterhin mit DIALOGPOSTmöglich ist:
- Mitteilungen inkl. Gratisproben, -mustern und -werbeartikeln sowie Sachets
- Imagewerbung, Parteienwerbung
- Einladungen zu Veranstaltungen, wie z.B. Stadtfeste und Ausstellungen, oder zu Gewinnspielen
- Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten
- Kundenmagazine
- Spendenaufrufe
- Glückwünsche
- …
Das ist ziemlich weit gefasst. Unter “Spendenaufrufe” ist noch nicht einmal ein Responselement Bedingung. Gemeindebriefe sind eigentlich Kundenmagazine und selbst Seniorenadventeinladungen sind noch drin.
Im normalen Gemeindeleben/Fundraising ändert sich dadurch eigentlich gar nichts.