Wer kennt sich aus? Auswirkungen BFSG (ab 28.6.2025) und digitale Spendentools

Guten Tag in die Runde, wir beschäftigen uns zurzeit mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, vgl. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Im Ergebnis geht es um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.“

Bisher konnte ich noch nicht herausfinden, ob dies dann auch für Spendenformulare, z.B. von twingle, spende.app, Raisenow etc. und weitere digitale Spendentools gilt.

Wer hat sich damit beschäftigt oder kann Personen benennen, die dazu Antworten haben?

Ja, es betrifft im Prinzip alles, was Du digital rausgibst und mit Dienstleistungen zu tun hat. Das ist auch Twingle. Hier würde ich aber sehr fest davon ausgehen, dass Twingle mittendrin ist, da was zu erarbeiten.

Diese Barrierefreiheitsverordnung dreht in der Digitalszene schon länger ihre Runden.

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Guten Tag in die Runde,

nochmal eine Nachfrage bzw. Detailfragen.

Zum Thema Barrierefreiheit gibt es mittlerweile eine Landing Page der EKD, Barrierefreiheit von Webseiten – EKD. Unter der Überschrift „Welche kirchlichen Webseiten fallen unter das Gesetz?“ wird auch „die Möglichkeit online eine Spende zu tätigen.“ benannt, die barrierefrei sein sollte, wenn ich es richtig verstehe.

In welcher Weise kann z.B. das Podukt spende.app in der Anwendung per Iframe, z.B. durch https://eye-able.com, barrierefrei übersetzt werden? Verstehe ich es richtig, dass der Dienstleister, z.B. bei der spende.app digital.wolff, seine Webseiten, https://spende.app/ und https://kollekte.app/ , dann barrierefrei zu gestalten hat?

Hi Tobias,

aus der Erfahrung mit Projekten mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband weiß ich, dass Barrierefreiheit zwar wichtig (und natürlich auch richtig und vorgeschrieben ist), aber viel wichtiger im Alltag eben die Usability ist. Das beinhaltet insbesondere Screenreader-Fähigkeiten.

Der Dienstleister sollte ein eigenes Interesse daran haben, seine Produkte so tief wie möglich barrierearm und nutzbar anzubieten. Wenn er dies nicht kann oder tut, dann gefährdet ihr meiner Meinung nach auch den Einsatz auf euren Seiten. Unabhängig davon sind iframes auch nicht mehr unbedingt der gewollte Stand der Dinge, da diese zum Teil und je nach Spezifikation von Organisationsinfrastruktur oder persönlichen Präferenzen eh ausgeblendet werden, weil eher sicherheitsrelevante Faktoren betroffen sind.

Sprich: die sollten ordentlich schnell und weit springen, so sie das alles noch nicht liefern :-).

Schöne Grüße,

Maik

Klasse, danke für Dein Feedback!

Dazu noch der Hinweis auf die Förderung „Digitale Barrierefreiheit“ von Aktion Mensch. Wer bis zum 28.6. seine Webseite barrierefrei gestalten will, kann dort 5.000 € Förderung beantragen.

Ab dem 28.6. fällt dieses Programm weg, da es ab dann ja eine gesetzliche Anforderung ist - und Aktion Mensch nur zusätzliche Anstrengungen fördert.

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle

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Danke für den Hinweis!