Guten Tag in die Runde, wir beschäftigen uns zurzeit mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, vgl. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Im Ergebnis geht es um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.“
Bisher konnte ich noch nicht herausfinden, ob dies dann auch für Spendenformulare, z.B. von twingle, spende.app, Raisenow etc. und weitere digitale Spendentools gilt.
Wer hat sich damit beschäftigt oder kann Personen benennen, die dazu Antworten haben?